Anmeldebedingungen
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt verbindlich und schriftlich mit beiliegendem Anmeldeformular.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Zahlungsweise
Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung zu überweisen, spätestens
ein Woche vor Trainingsbeginn. Die Wiederholergebühr versteht sich als
Fixbetrag, unabhängig der Anzahl absolvierter Wiederholungstage. Das
Mittagessen, sowie anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind vom
Teilnehmer selbst zu tragen und sind nicht im Trainingspreis enthalten. Bei
Verhinderung des Teilnehmers aus Krankheitsgründen wird die volle Teilnahmegebühr
zurückerstattet. Bei Nichtzustandekommen des Trainings können über
die bei uns eingegangenen Beträge hinaus keine weiteren Erstattungs-
oder Haftungsansprüche gestellt werden.
Kündigung
Bei Stornierung bzw. Rücktritt wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Bei einer Abmeldung in der letzten Woche vor Trainingsbeginn oder Nichterscheinen
im Training wird 100% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Ein Ersatzteilnehmer
kann gestellt werden.
Verantwortlichkeit und Haftung
Jeder Teilnehmer trägt die volle Selbstverantwortung für sein Handeln.
Mit Anmeldung zum Training wird die eigenverantwortliche Teilnahme erklärt.
Im Übrigen sind Haftungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für Körperverletzungen und Diebstahl jeder Art. Etwaige Krankheiten
müssen dem Trainer vor Beginn des Trainings mitgeteilt werden. Die Trainings
ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie. Die Trainingsangebote
verstehen sich ausdrücklich nicht als Therapie oder als Ersatz für
eine Therapie.
Haftungsausschluss für Links
Da wir keinen Einfluss auf die Inhalte der verlinkten Seiten haben und deren
Veränderung nicht ständig überprüfen können, übernehmen
wir keine Haftung für die Verfügbarkeit und Inhalte der genannten
Links.
Auftrag für Radionische Analyse und Bewellung
Der Auftrag zur Erstellung einer radionische Analyse und Lösungsbewellung
wird mit Übergabe eine Fotos oder durch simple Willenerklärung erteilt.
Der Auftrag eine radionische Analyse und Lösungsbewellung durchführen
zu lassen, beinhaltet Ihre Erklärung, dass Sie an der Bewellung eigenverantwortlich
teilnehmen.
Der Auftrag kann bei minderjährigen nur durch deren Vertretungsberechtig-ten
erteilt werden. Mit Ablauf des 18 Lebensjahres (mit dem 18 Geburtstag) ist
der Auftrag zur Analyse und Lösungsbewellung durch den ehemals minderjährigen
mindestens mündlich zu wiederholen.
Sinngemäßes gilt für Vormundschaften aller Art.